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Thema |
Grösse |
Gesprächsablauf als Text |
|---|---|---|
| Beitrag im Cash-TV vom 27.11.05 | 17 MB |
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| "Kann ich das auch in Raten zahlen?" | 17 MB |
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| "Provisorium oder gerade die richtige Lösung?" | 23 MB |
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| "Früher konnte ich die Raten doch direkt an Sie zahlen ..." | 8 MB |
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| "Und was, wenn mir die Bank die Behandlung nicht finanziert?" | 8 MB |
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| "So bezahle ich aber insgesamt mehr ..." | 5 MB |
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Sie können diesen unter http://www.apple.com/quicktime/download/win.html (Windows)
oder http://www.apple.com/quicktime/download/mac.html (Mac) kostenlos herunterladen.
Sehen Sie sich hier einige Gesprächs-beispiele zwischen Arzt und Patient
zum Thema "Behandlungsfinanzierung mit MediPartner" an.

Nur den Patienten über die Höhe des benötigten Betrages informieren und die Broschüre "Behandlungs-Finanzierung" aushändigen. Das ist alles.
Doch. Es kostet den Arzt garantiert nichts.
Sie haben keinerlei administrativen Aufwand. Der Patient macht die Vereinbarung direkt mit der BANK-now und der Arzt erhält den vollen Betrag innerhalb von 7–10 Tagen nachdem der Finanzierungsvertrag unterschrieben ist.
Nein, die BANK-now übernimmt das volle Risiko. Der Betrag für bereits durchgeführte Behandlungen bleibt auf jeden Fall beim Arzt.
Nein. Um die Abwicklung möglichst einfach zu gestalten, wird der Betrag von der BANK-now ohne Umwege direkt auf das Konto des Arztes bezahlt.
Nein. Alles ist genau so, wie wenn Sie eine normale Anzahlung von einem Patienten verlangen würden. Sie erhalten bereits vor der Behandlung die volle Höhe der voraussichtlichen Behandlungskosten direkt von der BANK-now. Der Patient übernimmt anschliessend die Ratenzahlung an die BANK-now. Es reicht, wenn Sie der BANK-now beim ersten Mal Ihre Kontoverbindung angeben (z.B. Ihren Einzahlungsschein dem Finanzierungsantrag beilegen). Beim nächsten Mal sind Sie bereits erfasst und erhalten jedesmal automatisch den vollen Betrag direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Für plötzlich notwendig gewordene oder grössere Behandlungen. Insbesondere, wenn keine Versicherung für die Behandlungskosten aufkommt.
Nein. Die BANK-now ist gesetzlich verpflichtet nur einen Kredit zu vergeben, falls dies für den Kunden tragbar ist (Art. 3 UWG: "Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt")
Diese können Sie dem Patienten oder direkt der BANK-now überweisen. Damit wird sofort und problemlos der Kredit amortisiert und die Raten für den Patienten sinken.
Falls der Betrag zu tief war stellen Sie nach der Behandlung dem Patienten eine Rechnung für den Restbetrag.
Nein. Ihr Vorteil ist, dass Sie den vollen Betrag für die Behandlungskosten bereits vor der Behandlung erhalten und somit keinerlei finanzielles Risiko mehr haben.
Da Sie kein Risiko mehr haben und sofort über den gesamten Betrag verfügen, können sie Ihrem Patienten beispielsweis einen Rabatt geben.
Dann verhält es sich genau so wie bei einer normalen Anzahlung. Sie müssen sich mit dem Patienten direkt einigen. Der Finanzierungsvertrag läuft normal zwischen Patient und BANK-now weiter. Die BANK-now erhebt Ihnen gegenüber keinen Anspruch auf den Betrag, auch wenn die Ratenzahlungen ausbleiben.
Am einfachsten informieren Sie Ihren Patienten, dass Sie Ratenzahlungen nicht selber abwickeln, sondern eine Partnerschaft mit der BANK-now haben: "Diesese Finanzierungsangebot erlaubt Ihnen eine bequeme und günstige Ratenzahlung".
Anschliessend händigen Sie die Broschüre aus und der Patient wendet sich an die BANK-now. Falls sich Ihr Patient und die BANK-now einigen, erhalten Sie von der BANK-now innerhalb von 7–10 Tagen den vollen Betrag direkt auf Ihr Konto.
Kann der Patient den von der BANK-now vorfinanzierten Betrag vorzeitig zurückzahlen?
Ja, er kann den vorfinanzierten Betrag sofort und in jeder beliebigen Höhe zurückzahlen.
Ist der vereinbarte Zinssatz fix?
Ja, der Zinssatz wird dem Patienten für die gesamte Laufzeit garantiert.
Kann der Patient die Höhe der Raten selbst bestimmen?
Ja, jedoch muss der vorfinanzierte Betrag spätestens nach 60 Monaten zurückbezahlt sein.
Erhält der Patient auf jeden Fall eine Behandlungsfinanzierung von der BANK-now?
Nein, das Gesetz erlaubt es nur, wenn es ihm finanziell möglich ist, den vorfinanzierten Betrag vollständig zurückzubezahlen (Art. 3 UWG: „Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt“).
Was muss der Patient tun, wenn er seine Behandlung mittendrin abbrechen möchte?
Er fordert den noch nicht beanspruchten Restbetrag von Ihnen zurück und lässt diesen an die BANK-now überweisen. Ihr vorfinanzierter Betrag verringert sich um diesen Betrag.
Was geschieht, wenn der Patient im Verlauf der Rückzahlung gerne die Ratenhöhe reduzieren möchte oder muss.
Dies ist grundsätzlich möglich. Dafür muss er sich an die BANK-now wenden.
Kann der Patient auch nach seiner Unterschrift noch vom Finanzierungsvertrag zurücktreten?
Ja, er hat ab Ausstellungsdatum des Finanzierungsvertrags 8 Tage Zeit, vom Vertrag zurückzutreten. Anschliessend wird der vereinbarte Betrag an Sie überwiesen.

Sie tragen als Arzt eine doppelte Verantwortung.
Der Patient wünscht sich eine medizinisch und ästhetisch optimale Lösung.
Und zugleich muss diese Lösung für den Patienten finanziell tragbar sein.
Die Konkurrenzsituation in der Medizin verschärft sich.
Durch die steigende Zahl der Ärzte in der Schweiz entsteht ein zunehmender Preisdruck.
Billige Behandlungen im Ausland sind für viele Patienten verlockend.Aus diesen Gründen hat die Preissensitivität der Patienten zugenommen
und die Treue zu "seinem" Arzt nimmt ab.
Viele medizinische Behandlungen sind nicht vorhersehbar.
Nicht geplante Ausgaben werden deshalb zum Problem.Es wird heute wesentlich weniger gespart als früher.
Somit fehlt häufig die Liquidität für eine nicht geplante oder plötzlich notwendig gewordene Behandlung – das eigentlich genügende Einkommen wurde bereits für etwas anderes ausgegeben, z.B. für Ferien, Unterhaltungselektronik, Möbel und andere Konsumgüter. Oder es besteht einfach ein momentaner Liquiditätsengpass, aus welchen Gründen auch immer.Daraus entsteht ein doppeltes Problem:
Für den Arzt …
Als Arzt sind Sie deshalb häufig gezwungen, eine provisorische, unbefriedigende Behandlung durchzuführen.
Oder der Patient fordert von Ihnen die Möglichkeit von Ratenzahlungen - oder er verzichtet sogar ganz auf die Zahlung.
In beiden Fällen haben Sie dann nicht nur die medizinischen Leistungen zu erbringen, sondern müssen auch das Risiko übernehmen.…und für die Patienten:
Es entstehen für ihn oft doppelte Kosten: heute das Provisorium und morgen die defintive Lösung.
Das Provisorium ist oft nicht nur medizinisch unbefriedigend, sondern auch unästhetisch.Gerade bei solchen Entscheidungen wirken unseriöse Angebote oder "Auslandbehandlungen" auf den Patienten doppelt attraktiv.
Kostenlos, einfach und sicher für Sie.
Günstig, schnell und unkompliziert für Ihre Patienten.Das Finanzierungsangebot der BANK-now ist der ideale "Weg zum Ziel" einer sinnvollen und verzugslosen Behandlung.
Eine seriöse und rasche Kreditprüfung der BANK-now stellt dabei die Tragbarkeit für den Patienten sicher. Sie erhalten als behandelnder Arzt die Gutschrift vor Beginn der Behandlung, spätestens 10 Tage nach Kreditabschluss.
Und das garantiert ohne Kosten oder administrativen Aufwand.

Quick-Links
Das wirtschaftliche Verhalten der Patienten hat sich geändert.
Die Konkurrenzsituation in der Medizin verschärft sich.
Viele medizinische Behandlungen sind nicht vorhersehbar.
Nicht geplante Ausgaben werden deshalb zum Problem.
Die Behandlungs-Finanzierung für Ihre Patienten:
Kostenlos, einfach und sicher für Sie.
Günstig, schnell und unkompliziert für Ihre Patienten.
MediAccess AG
Hofstr. 10
8808 Pfäffikon SZ
Tel. 055 415 30 58
info@mediaccess.ch
Teilen Sie hier online oder per Fax (Word-Dokument) der BANK-now Ihr Konto
für die Überweisung der Behandlungskosten mit.
Am einfachsten kann sich Ihr Patient bei folgender Webadresse zum Thema "Behandlungsfinanzierung" informieren:
BANK-now
SLFS611
Postfach 852
8810 Horgen
Tel. 0800 40 40 44 (Montag-Freitag 08:00-20:00, Samstag 09:00-16:30)
Wir sind für Sie da!
Die MediAccess AG hat zusammen mit dem Finannzierungspartner BANK-now die Möglichkeit geschaffen, dass Patienten die richtige medizinische Behandlung zur richtigen Zeit durchführen lassen können, auch wenn ihnen im Moment gerade die dafür notwendigen finanziellen Mittel fehlen.
Sie stellt Ihnen als behandelndem Arzt die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung, damit Sie Ihre Patienten über die Möglichkeit einer Behandlungsfinanzierung informieren können.
Die MediAccess AG -
Ihre Partnerorganisation für die Ermöglichung und Sicherstellung
von Behandlungsfinanzierungen
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Kann ich den von der BANK-now vorfinanzierten Betrag
vorzeitig zurückzahlen?
Ja, Sie können den vorfinanzierten Betrag sofort und in jeder beliebigen Höhe zurückzahlen.
Ist der vereinbarte Zinssatz fix?
Ja, der Zinssatz wird Ihnen garantiert.
Kann ich die Höhe der Raten selbst bestimmen?
Ja, jedoch muss der vorfinanzierte Betrag spätestens nach 60 Monaten zurückbezahlt sein.
Erhalte ich auf jeden Fall eine Behandlungsfinanzierung von der BANK-now?
Nein, das Gesetz erlaubt es nur, wenn es Ihnen finanziell möglich ist, den vorfinanzierten Betrag vollständig zurückzubezahlen (Art. 3 UWG: „Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt“)
Was ist, wenn ich mit der Arbeit des behandelnden Arztes nicht zufrieden bin?
Es ist genau gleich, wie wenn Sie eine normale Anzahlung geleistet hätten. Besprechen Sie das Problem mit Ihrem Arzt und suchen Sie mit ihm eine Einigung.
Was muss ich tun, wenn ich meine Behandlung mittendrin abbreche?
Fordern Sie den noch nicht beanspruchten Restbetrag von Ihrem Arzt zurück und lassen diesen an die BANK-now überweisen. Ihr vorfinanzierter Betrag verringert sich um diesen Betrag.
Was geschieht, wenn ich im Verlauf der Rückzahlung gerne die Ratenhöhe reduzieren möchte oder muss.
Dies ist grundsätzlich möglich. Wenden Sie sich dafür an die BANK-now.
Kann ich auch nach meiner Unterschrift noch vom Finanzierungsvertrag zurücktreten?
Ja, Sie haben ab Ausstellungsdatum des Finanzierungsvertrags 8 Tage Zeit, vom Vertrag zurückzutreten.
Ich könnte doch auch mit meinem Arzt eine Ratenzahlung vereinbaren. Warum soll ich denn diese Behandlungsfinanzierung in Anspruch nehmen?
Medizinische Institutionen sind nicht für die Administration von Ratenzahlungen eingerichtet. Für Ihren behandelnden Arzt bedeuten Ratenzahlungen einen hohen administrativen Aufwand. Aus diesem Grunde wurde jetzt – in Zusammenarbeit mit der BANK-now – die Möglichkeit der Behandlungsfinanzierung geschaffen.
Seit dem 1. Januar 2003 gilt in der Schweiz
das revidierte Konsumkreditgesetz.
Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen.
Wichtige Informationen zum Konsumkreditgesetz
Das revidierte Konsumkreditgesetz (KKG) ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Der Bundesrat verstärkt mit diesem Gesetz den Schutz der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer vor Überschuldung und hat eine landesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Vergabe von Konsumkrediten geschaffen.
Die obligatorische Kreditfähigkeitsprüfung durch die Kreditgeber.
Pflicht der Kreditgeber, gewährte Konsumkredite an die Informationsstelle für Konsumkredit zu melden.
Die Einhaltung des vom Bundesrats festgelegten Höchstzinssatzes.
Das Widerrufsrecht der Kreditnehmer.
Das Konsumkreditgesetz erfasst nur Konsumkredite, das heisst Kredite an natürliche Personen, die keinem beruflichen oder gewerblichen Zweck dienen.

1. Schritt
Informieren Sie Ihren Patienten über die Möglichkeit der Behandlungsfinanzierung. Dafür erhalten Sie bei uns Broschüren und hilfreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen.2. Schritt
Der Patient schickt seinen Finanzierungsantrag zusammen mit Ihren Kontoinformationen an die BANK-now. Oder er füllt ihn gleich online aus. Der Antrag steht auch als Excel-File zur Verfügung (zum Ausfüllen am Computer oder Ausdrucken).
Teilen Sie online oder per Fax der BANK-now Ihr Konto für die Überweisung des Finanzierungsbetrages mit.3. Schritt
Die BANK-now prüft, ob die Finanzierung für den Patienten tragbar ist. Bei positiver Prüfung sendet sie dem Patienten den Vertrag zur Unterschrift.4. Schritt
Nachdem der Patient den Vertrag unterschrieben und an die BANK-now zurückgesandt hat und die gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsfrist (8 Tage ab dem Datum der Vertragsausstellung) abgelaufen ist, wird der vereinbarte Betrag direkt auf Ihr Konto überweisen.Nun ist für den Patienten die richtige Behandlung zur richtigen Zeit sichergestellt.
Und Sie müssen sich nicht mehr mit Ratenzahlungen und Zahlungsausfällen auseinandersetzen.

Verantwortungsvoll: Sie können die medizinisch indizierte Behandlung ausführen.
Wirtschaftlich: Sie erhalten den gesamten Betrag für Ihre Leistungen noch vor Behandlungsbeginn direkt auf Ihr Konto. Dadurch sind Sie vor Zahlungsausfällen und administrativen Kosten komplett geschützt.
Einfach und kostenlos: Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Sie geben lediglich die Broschüre an den Patienten ab und empfehlen die Finanzierung – die ganze Abwicklung erledigt die BANK-now direkt mit dem Patienten.
Patientenfreundlich und rasch: Sie können sich voll auf die medizinische Behandlung konzentrieren und müssen keine – für beide Seiten - unangenehmen Diskussionen über das Thema Ratenzahlungen führen.
Der Kreditantrag wird innerhalb von 24 Stunden beurteilt, und Sie verlieren somit keine Patienten aus finanziellen Gründen.
Seriös und sicher: Dem Kreditantrag wird nur dann entsprochen, wenn die Rückzahlung für den Patienten ohne Probleme tragbar ist.
Wirtschaftlich: Der Patient wird vor doppelten Behandlungskosten bzw. fragwürdigen Behandlungslösungen geschützt.
Hier gelangen Sie direkt zur Patienten-Webseite der MediAccess AG (www.medipartner.ch)
«…entfällt das Risiko eines Zahlungsausfalls…Und der Patient hat den Vorteil, dass er sich zu günstigen Konditionen mit einem ‹Dental-Kredit› eindecken kann und sich damit im Zweifelsfall für eine ästhetisch oder qualitativ hochwertigere Versorgung entscheidet.
Dieser Vorgang ist weder aussergewöhnlich noch anstössig. …
Und weshalb soll es Zahnärzten …nicht erlaubt sein, ihre Patienten von einem Besuch bei der billigeren Konkurrenz in Ungarn abzuhalten, …?
Das Angebot bietet Patient Schmidt einfach eine unkomplizierte Möglichkeit, sein Implantat vorzufinanzieren…»
NZZ vom 24.12.2004